Für die Eintragung beim Grundbuchamt muss der Käufer einer Gebühr in Höhe von ca. 0,5{fc83d75814bff1acfabd4cfa0143baf3a7698a20b1c2d3ad749e8997b7888290} rechnen.
Der Veräußerungsgewinn
Kommunale Steuer
Anders wie in Deutschland, unterliegt in Griechenland der Mehrerlös bei einem Verkauf gegenüber dem seinerzeitigen Kaufpreis (Spekulationsgewinn) nicht der Steuerpflicht.
Εine Wertzuwachssteuer gibt es in Griechenland nicht.
Einkommensteuer und Immobilien
Die Einkommenssteuer im Zusammenhang mit Immobilien spielt in Griechenland keine wesentliche Rolle.
Es werden die Einkünfte aus Vermietung besteuert und im Falle, dass die Wohnung nicht vermietet wird, existiert eine fiktive Besteuerung auf der Grundlage der erzielbaren Mieteinnahmen.
Eine Besteuerung findet auch beim Erwerb von Immobilien mit einer größeren Fläche als 120 qm statt.
Resident im steuerlichen Sinne ist derjenige, wer seinen ständigen Wohnsitz in Griechenland nach den Grundsätzen des allgemeinen Zivilrechts hat.
Folglich ist das gesamte Einkommen grundsätzlich in Griechenland zu versteuern.
Das bedeutet aber auch gleichzeitig, umfangreiche steuerliche Abschreibungen in Anspruch nehmen zu können.
Jährlich wiederkehrende Steuern
Die Einkommensteuer
Jeder „nicht residente Eigentümer“ einer Griechenlandimmobilie unterliegt der Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.
Es wird diejenige selbstgenutzte Immobilie besteuert, die nicht als Erstwohnsitz dient.
Die Eigennutzung wird als fiktive Mieteinnahme gewertet. Für den ersten Wohnsitz entfällt diese Besteuerung für Immobilien bis 70qm für Ledige und bis 120qm für Verheiratete mit einem Kind.
Die Vermögensteuer – Grundsteuer
Natürliche Personen mit Vermögens- Immobilienwerten unterliegen in Griechenland der (Gross-) Vermögenssteuer (foros megalis akinitis periousias), welche bis zu 0,8{fc83d75814bff1acfabd4cfa0143baf3a7698a20b1c2d3ad749e8997b7888290} des Vermögenswertes betragen kann.
Steuerpflichtig sind natürliche und juristische Personen und zwar unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrem Sitz, soweit sie in Griechenland Immobiliarvermögen besitzen.
Steuerpflichtig sind Immobilienvermögen ab einem Wert von über 243.600,– € für Ledige und über 487.200,– € für Verheiratete mit einem Kind.
Als Grundlage für die Berechnung des Immobilienwertes dient der vom Finanzamt zugrunde gelegte Einheitswert. Dieser entspricht in der Regel nicht dem Verkehrswert, da der Einheitswert in der Regel sehr deutlich unter dem Verkehrswert liegt.
Die Einheitswerte werden vom Wirtschaftsministerium festgesetzt und werden regelmäßig veröffentlicht. Die Festsetzung erfolgt nach einem System von Vergleichsdaten (Fläche, Lage etc.).
Die kommunale Grundsteuer – Gemeindevermögenssteuer
Diese wird von Gemeinden, Stadtgemeinden und Landkreisen erhoben. Sie wird auf der Grundlage der Wohnfläche berechnet und üblicherweise mit den Stromabgaben abgerechnet.
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