Die Einfuhr eines Privatkraftwagens aus den E.U.- Ländern und seine Zulassung in Griechenland unterliegen keinen besonderen Einschränkungen (wie z.B. Altersgrenzen) und bedürfen keiner vorherigen Genehmigungen.
Lediglich Dieselfahrzeuge dürfen nur außerhalb der Großstädte Athen und Thessaloniki zugelassen werden.
Um ein Fahrzeug in Griechenland zuzulassen, muss es zunächst vom örtlichen Zollamt taxiert und für den freien Verkehr abgefertigt werden.
Hierzu ist, bei Gebrauchtwagen, eine technische Abnahme beim griechischen KTEO (TÜV) notwendig.
Danach kann das Fahrzeug bei der örtlichen Zulassungsstelle angemeldet werden und ein griechisches Kennzeichen erhalten.
Für die Taxierung eines Fahrzeuges im Zollamt werden Kfz-Brief, Kfz-Schein und Kaufrechnung (oder ein Kaufvertrag, der vor einem Griechischen Konsulat in Deutschland beglaubigt sein muss), bzw., bei einer gewerblichen Ausfuhr, das vorgesehene E.U.-Begleitdokument (EVD) benötigt. Das Fahrzeug kann sowohl mit konventionellen als auch mit Zoll-Kennzeichen einreisen.